Wenn der Anwalt mit Rückerstattung lockt
Mein Gespräch mit einem Betroffnenen
Herr Norbert Wessling wurde auf eine Werbeanzeige eines Anwalts aufmerksam, die versprach, Faksimile-Käufer bei der Rückabwicklung ihrer vermeintlich wertlosen Käufe zu unterstützen. Der Anwalt behauptete, die Käufer seien betrogen worden und hätten gute Chancen, ihr Geld zurückzubekommen. Da Herr Wessling vor ein paar Jahren ein Faksimile erworben hatte, das ihm als seltenes, wertvolles Sammlerstück verkauft worden war, entschied er sich, die Kanzlei zu kontaktieren.